Da wir Kostentransparenz – unabhängig davon ob Sie Kassenpatient oder Privatpatient sind – für ganz wesentlich halten, folgen einige Beispiele der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) weiter unten. Für weitere Rückfragen zu einzelnen Leistungen kontaktieren Sie uns bitte. Da wir selten Standartmedizin anbieten bzw. durchführen können die Gesamtkosten abhängig vom Aufwand der individuell angepassten diagnostischen Verfahren und erbrachten Therapien manchmal ein wenig nach oben oder unten variieren.
Einige Leistungen wie z.B. die Osteopathie werden von vielen gesetzlichen Krankenkassen teilweise mitfinanziert, hier empfehlen wir Ihnen sich zuvor bitte bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen. Sollten Sie Unterlagen unserer Praxis hierfür benötigen, kontaktieren Sie uns bitte. Sollten Sie bei Ihrer Krankenkasse den Wahltarif mit Kostenerstattung gewählt haben, so geben Sie uns bitte vor der Behandlung Bescheid, da wir dann die erbrachten Leistungen entsprechend anders berechnen.
Kleine Honorarübersicht
- Anamnesegespräch: ab 10,72 Euro
- symptombezogene Untersuchung: ab 10,72 Euro
- Erhebung des Ganzkörperstatus: ab 34,86 Euro
- Injektion: ab 10,72 Euro (+ Sachkosten)
- Ultraschall:ab 26,81 Euro
- Akupunktur:ab 11,66 Euro
- Infusion: ab 16,09 Euro (+Sachkosten)
- Osteopathie: ab ca. 50,- Euro
- Chirotherapie: ab 19,84 Euro
- Kinesiotape: ab 13,41 Euro
- Matrix-Rhythmus-Therapie: ab 47,63 Euro
- AK Grunduntersuchung: ab 47,21 Euro
- mitochondriale Systemtherapie (me2.vie): ab 71,92 Euro (+Sachkosten)
Das Honorar berechnet sich individuell auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Verschiedene Rahmenbedingungen Schwierigkeit und Aufwand müssen laut Gesetzgeber berücksichtigt und ggf. begründet werden, ebenso darf ein gewisser Gebührenrahmen nicht unterschritten werden (Verstoß gegen die Berufsordnung und unlauterer Wettbewerb). Die o.g. Beispiele sind deshalb Richtwerte und keine Pauschalpreise.